Barrierefreiheit für Webauftritte des Bundes in Deutschland

Barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik

Wir beraten Sie auf Ihrem Weg zu einer Website, die den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland entspricht.

Gesetzliche Grundlagen

Für Websites der Bundesverwaltung sowie Landeskörperschaften, die Bundesrecht ausüben gilt die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung/BITV 2.0). Die BITV soll eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten. Sie gilt besonders für Websites, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und grafische Programmoberflächen.


Senden Sie uns einen Link zur Website, die geprüft werden soll. Wir geben Ihnen rasch ein Feedback zum Status hinsichtlich Barrierefreiheit und erstellen gerne ein Angebot für eine detaillierte Prüfung.